Von der Gründung bis Heute
Das
Packebierfest
ist
ein
Bierfest
welches
schon
vor
ca.
150
Jahren
veranstaltet
wurde.
Neben
dem
Packebierfest,
gab
es
auch
noch
das
Bestellbierfest,
welches
damals
in
den
Ortschaften
rund
um
Uslar
durchgeführt
wurde.
Bei
dem,
vom
JGV
Wiensen
durchgeführten
Packebierfest
stehen
sich
die
Wienser
Junggesellen
und
junge,
unverheiratete
Frauen
(die
sog.
Packebiermädels)
auf
dem
Thieplatz
bzw.
einem
angrenzenden
Bauernhof
in
der
Dorfmitte
gegenüber.
Im
vollem
Bewustsein
seiner
Festwürde
verließt
der
Schaffer
(Redner)
aus
dem
Strafgesetztbuch die alten Bierartikel:
Mäkens , packet jöck jaue Bierhärn´
Anhand des Packebierfestes von 1987 sollen Idee und Ablauf kurz erläutert werden. Nach den überlieferten Regeln des Festes stehen
sich Mädchen und Junggesellen auf einem grossen, freien Platz gegenüber. In Wiensen stehen die Mädchen traditionsgemäss auf dem
Niemeyerschen Hof und die Burschen auf dem gegenüberliegenden Thie. In vollem Bewusstsein seiner Festwürde verließt der Schaffer
aus dem Strafgesetzbuch die alten Bierartikel:
Bierparagraphen des Packebierfestes 2002
§ 1 Jener, der beim Packen wegläuft oder einen derartigen Versuch unternimmt, zahlt ein 50-Liter Fass Bier.
§ 2 Jeder Junggeselle, der seine Bierjungfer nicht gehörig zum Tanze führt oder nicht dafür sorgt, dass selbige immer tanzt, hat
eine Strafe bis 10 € zu zahlen.
§ 3 Jener, der bei den ersten Tänzen raucht oder die Weste auszieht, zahlt 5 € Strafe.
§ 4 Jener, der beim Abendbrot im Hause der Bierdame nicht mindestens DREI GROSSE SCHEIBEN Brot verzehrt, schuldet dem
Hausherren eine Flasche Schluck. Eine gute Zigarre muss dem Hausherren in jedem Fall überreicht werden.
§ 5 Jeder Junggeselle, der morgens nicht pünktlich um HALB NEUN zum Weckruf am Thie erscheint, zahlt beim Frühschoppen 10
LITER BIER.
§ 6 Jener, welche seine Bierdame nicht vor dem Weckruf mit einem Blumenstrauß abholt, hat auf dem Frühschoppen einen Tanz
mit der Schwiegermutter zu erwarten.
§ 7 Wer die Bierdame eines anderen Bierhärn verführt und die eigene vernachlässigt, hat die Todesstrafe und im
Wiederholungsfalle noch schärfere Massregeln zu erwarten.
§ 8 Wenn eine Bierdame einen anderen Bierhärn verführt, sind die Regeln des Paragraphen 7 analog anzuwenden.
§ 9 Die Bierartikel haben Gültigkeit für die gesamte Dauer des Packebierfestes.
Auf das Kommando des Schaffers: ´Mäkens, packet jöck jaue
Bierhärn´ laufen die jungen Frauen los und packen sich einen
Junggesellen. Sie heften ihm einen Myrthenstrauss auf die linke
Brustseite, da wo das Herz schlägt. Wenn dieser Vorgang
abgeschlossen ist, ist der Bierhär gepackt !!!