Von der Gründung bis Heute
JGV Wiensen e.V. 2022
Das Packebierfest ist ein Bierfest welches schon vor ca. 150 Jahren veranstaltet wurde. Neben dem Packebierfest, gab es auch noch das Bestellbierfest, welches damals in den Ortschaften rund um Uslar durchgeführt wurde. Bei dem, vom JGV Wiensen durchgeführten Packebierfest stehen sich die Wienser Junggesellen und junge, unverheiratete Frauen (die sog. Packebiermädels) auf dem Thieplatz bzw. einem angrenzenden Bauernhof in der Dorfmitte gegenüber. Im vollem Bewustsein seiner Festwürde verließt der Schaffer (Redner) aus dem Strafgesetztbuch die alten Bierartikel:
Mäkens , packet jöck jaue Bierhärn´ Anhand des Packebierfestes von 1987 sollen Idee und Ablauf kurz erläutert werden. Nach den überlieferten Regeln des Festes stehen sich Mädchen und Junggesellen auf einem grossen, freien Platz gegenüber. In Wiensen stehen die Mädchen traditionsgemäss auf dem Niemeyerschen Hof und die Burschen auf dem gegenüberliegenden Thie. In vollem Bewusstsein seiner Festwürde verließt der Schaffer aus dem Strafgesetzbuch die alten Bierartikel: Bierparagraphen des Packebierfestes 2002 § 1 Jener, der beim Packen wegläuft oder einen derartigen Versuch unternimmt, zahlt ein 50-Liter Fass Bier. § 2 Jeder Junggeselle, der seine Bierjungfer nicht gehörig zum Tanze führt oder nicht dafür sorgt, dass selbige immer tanzt, hat eine Strafe bis 10 € zu zahlen. § 3 Jener, der bei den ersten Tänzen raucht oder die Weste auszieht, zahlt 5 € Strafe. § 4 Jener, der beim Abendbrot im Hause der Bierdame nicht mindestens DREI GROSSE SCHEIBEN Brot verzehrt, schuldet dem Hausherren eine Flasche Schluck. Eine gute Zigarre muss dem Hausherren in jedem Fall überreicht werden. § 5 Jeder Junggeselle, der morgens nicht pünktlich um HALB NEUN zum Weckruf am Thie erscheint, zahlt beim Frühschoppen 10 LITER BIER. § 6 Jener, welche seine Bierdame nicht vor dem Weckruf mit einem Blumenstrauß abholt, hat auf dem Frühschoppen einen Tanz mit der Schwiegermutter zu erwarten. § 7 Wer die Bierdame eines anderen Bierhärn verführt und die eigene vernachlässigt, hat die Todesstrafe und im Wiederholungsfalle noch schärfere Massregeln zu erwarten. § 8 Wenn eine Bierdame einen anderen Bierhärn verführt, sind die Regeln des Paragraphen 7 analog anzuwenden. § 9 Die Bierartikel haben Gültigkeit für die gesamte Dauer des Packebierfestes. Auf das Kommando des Schaffers: ´Mäkens, packet jöck jaue Bierhärn´ laufen die jungen Frauen los und packen sich einen Junggesellen. Sie heften ihm einen Myrthenstrauss auf die linke Brustseite, da wo das Herz schlägt. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist der Bierhär gepackt !!!
JGV Wiensen e.V. 2024
Das Packebierfest ist ein Bierfest welches schon vor ca. 150 Jahren veranstaltet wurde. Neben dem Packebierfest, gab es auch noch das Bestellbierfest, welches damals in den Ortschaften rund um Uslar durchgeführt wurde. Bei dem, vom JGV Wiensen durchgeführten Packebierfest stehen sich die Wienser Junggesellen und junge, unverheiratete Frauen (die sog. Packebiermädels) auf dem Thieplatz bzw. einem angrenzenden Bauernhof in der Dorfmitte gegenüber. Im vollem Bewustsein seiner Festwürde verließt der Schaffer (Redner) aus dem Strafgesetztbuch die alten Bierartikel:
Mäkens , packet jöck jaue Bierhärn´ Anhand des Packebierfestes von 1987 sollen Idee und Ablauf kurz erläutert werden. Nach den überlieferten Regeln des Festes stehen sich Mädchen und Junggesellen auf einem grossen, freien Platz gegenüber. In Wiensen stehen die Mädchen traditionsgemäss auf dem Niemeyerschen Hof und die Burschen auf dem gegenüberliegenden Thie. In vollem Bewusstsein seiner Festwürde verließt der Schaffer aus dem Strafgesetzbuch die alten Bierartikel: Bierparagraphen des Packebierfestes 2002 § 1 Jener, der beim Packen wegläuft oder einen derartigen Versuch unternimmt, zahlt ein 50-Liter Fass Bier. § 2 Jeder Junggeselle, der seine Bierjungfer nicht gehörig zum Tanze führt oder nicht dafür sorgt, dass selbige immer tanzt, hat eine Strafe bis 10 € zu zahlen. § 3 Jener, der bei den ersten Tänzen raucht oder die Weste auszieht, zahlt 5 € Strafe. § 4 Jener, der beim Abendbrot im Hause der Bierdame nicht mindestens DREI GROSSE SCHEIBEN Brot verzehrt, schuldet dem Hausherren eine Flasche Schluck. Eine gute Zigarre muss dem Hausherren in jedem Fall überreicht werden. § 5 Jeder Junggeselle, der morgens nicht pünktlich um HALB NEUN zum Weckruf am Thie erscheint, zahlt beim Frühschoppen 10 LITER BIER. § 6 Jener, welche seine Bierdame nicht vor dem Weckruf mit einem Blumenstrauß abholt, hat auf dem Frühschoppen einen Tanz mit der Schwiegermutter zu erwarten. § 7 Wer die Bierdame eines anderen Bierhärn verführt und die eigene vernachlässigt, hat die Todesstrafe und im Wiederholungsfalle noch schärfere Massregeln zu erwarten. § 8 Wenn eine Bierdame einen anderen Bierhärn verführt, sind die Regeln des Paragraphen 7 analog anzuwenden. § 9 Die Bierartikel haben Gültigkeit für die gesamte Dauer des Packebierfestes. Auf das Kommando des Schaffers: ´Mäkens, packet jöck jaue Bierhärn´ laufen die jungen Frauen los und packen sich einen Junggesellen. Sie heften ihm einen Myrthenstrauss auf die linke Brustseite, da wo das Herz schlägt. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist der Bierhär gepackt !!!
JGV Wiensen e.V. 2024
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